Die Regeln in diesem Regelwerk sind als Leitfaden für das Traktor-Pulling gedacht. Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktor-Sportes teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.

Haftungsausschussklausel
Der Veranstalter haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Schleppern oder Verletzungen oder Tod von
Fahrern.

1. Alle Teilnehmer müssen dieses Regelwerk gelesen haben und anerkennen.
Dies wird mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular anerkannt.
2. Die Teilnahme ist nur für Personen über 18 Jahren mit einem gültigen Führerschein für den jeweiligen Schlepper möglich. Da die Teilnahme am Traktor-Pulling keine landwirtschaftliche Tätigkeit ist, ist der Halter des jeweiligen
Schleppers verpflichtet, die Teilnahme seiner Kfz-Versicherung zu melden (Führerschein und Kfz-Schein sind auf Verlangen der Meldestelle vorzuweisen)
3. Für den Tag der Veranstaltung muss für das Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz bestehen!
4. Der Motor des Schleppers darf nur dann gestartet werden, wenn der Fahrer auch darauf sitzt.
Absteigen von dem Schlepper ist nur erlaubt, wenn der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist.
5. Es ist nur dem Fahrer erlaubt auf dem Schlepper zu sitzen, die Mitnahme von anderen Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet.
6. Für alle Teilnehmer gilt Alkoholverbot, auch dürfen keine anderen Rauschmittel zu sich genommen werden.
7. Während des Zugvorgangs ist es verboten zu trinken oder zu rauchen.
8. Während des Zugvorgangs hat sich nur der Fahrer, der Bahnkommissar und die Signalgeber auf der Bahn aufzuhalten. Sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
9. Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen.
Bei Anfahren mit fliegender Kupplung bei lockerer Kette erfolgt die Disqualifikation.
10. Wird die rote Flagge geschwenkt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.
11. Gerät der Schlepper beim Zugvorgang außerhalb der Bahnmarkierungen, führt dies zur  Disqualifikation.
12. Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist in allen Fällen Folge zu leisten.
13. Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden die an den Schleppern auftreten oder Schäden, die durch den Schlepper an Dritten verursacht werden.
14. Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihren Schleppern zu
befinden um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
15. Auf dem Veranstaltungsgelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
16. Verliert ein Schlepper Kraftstoff, Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, so trägt der Teilnehmer die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens.
17. Es wird ausschließlich im Original Zugmaul eingehängt. Die Anhängehöhe soll bei ca. 80 Zentimeter erfolgen.
18. Jeder Schlepper muss mit einem Überrollbügel oder mit einer Sicherheitskabine ausgerüstet sein. Ebenso mit Kotflügeln an den Hinterreifen.
19. In allen Klassen ist Allradantrieb erlaubt.
20. Am Schlepper befindliche Luftdruckregelanlagen dürfen während des Wettkampfs nicht benutzt werden.
21. In allen Klassen darf ein Frontlader angebracht sein. Jedoch darf kein Anbauteil angebaut sein und es dürfen auch keine Gewichte am Frontlader angehängt sein. Während des Pulls ist dieser grundsätzlich unten zu halten. Er darf nicht in der Höhe verstellt werden.
22. Zusatzgewichte dürfen nicht seitlich über die Hinterräder hinausragen. Sie dürfen Fahrer und Zuschauer weder gefährden, noch behindern und nicht beweglich sein.
23. Zusatzgewichte sind gegen Herabfallen zu sichern. Löst sich ein Gewicht, oder Teil vom Schlepper und fällt auf die Bahn, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
24. Steigbegrenzer sind keine Pflicht, der Anbau wird aber zur eigenen Sicherheit empfohlen.
25. Nach jedem ersten Pull in einer Klasse entscheidet das Bremswagenteam über die Einstellung des
Bremswagens. Sind die Einstellungen „OK“ so wird der Zug gewertet.
26. Jeder Schlepper darf nur in einer Klasse starten.
27. Es ist nicht zugelassen, dass ein Schlepper in einer Klasse mit unterschiedlichen Fahrern mehrmals teilnimmt.
28. Bei Disqualifikation oder Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.
29. Über Punkte, die in diesem Reglement nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.
30. Beschwerden können nur während des Wettkampfes in der jeweiligen Klasse entgegengenommen und
bearbeitet werden. Ist der Wettkampf abgeschlossen, werden keine Beschwerden mehr bearbeitet.

Weitere Hinweise:
Kurz vor dem Start findet eine Fahrerbesprechung statt, an der alle angemeldeten Fahrer teilnehmen müssen.
Es wird ausschließlich klassenweise, mit Fahrer gewogen.
Die weiteren Klassen werden über Lautsprecher zum Wiegen aufgefordert.
Zum Bestimmen seines Schleppergewichts ist ein neutraler Wiegevorgang, in Absprache mit dem Team an der Waage, jederzeit zwischendurch möglich.

Änderungen durch die Wettkampfleitung vorbehalten!